1.     Anwendbarkeit der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen „physiopfoten – Stefanie Barthalon“ (im Nachfolgenden „Therapeutin“ genannt) als Hundephysiotherapeutin und dem Hundehalter*in oder der betreuungsbevollmächtigten Person (in Nachfolgenden „Kund*in“ genannt) als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

2.     Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag zwischen der Therapeutin und dem Kund*in kommt bereits durch die Vereinbarung des ersten Behandlungstermins zustande. Gegenstand des Vertrages ist die physiotherapeutische Behandlung eines Hundes.

3.     Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Die Therapeutin bezweckt eine ganzheitliche Behandlung der Tiere, unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Mittel. Die durchzuführende Behandlung des Tieres wird durch die Therapeutin empfohlen und mit dem Kund*in besprochen und festgelegt. Je nach Verlauf und Erfolg der Behandlung behält sich die Therapeutin eine Änderung der Behandlung vor.

Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist die regelmäßige Durchführung der Therapieeinheiten unabdingbar.

Unter Umständen werden von der Therapeutin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet.

Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.

Die Therapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziels. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Hundes und den individuellen Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.

 

4.     Mitwirkung des Kund*in

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Kund*in nicht verpflichtet. Der Kund*in wird darauf hingewiesen, dass die durch die Therapeutin gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.

Die Therapeutin ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Kund*in Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Therapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Hund, die durch den Kund*in, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.

 

5.     Honorierung & Rechnungsstellung

Die Therapeutin hat für ihre Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen der Therapeutin und dem Hundehalter*in vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.

Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Hundehalter*in in bar oder EC-Cash an die Therapeutin zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden.

Die Therapeutin verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00 €.

Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.

Der Kund*in erhält nach Abschluss der Behandlungsphase (oder mindestens einmal pro Monat) auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer der Therapeutin, den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Hundes. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Für alle Leistungsarten ist der zutreffende Mehrwertsteuersatz auszuweisen. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.

 

6.     Termine und Hausbesuche

Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie persönlich, per E-mail, WhatsApp oder telefonisch von der Therapeutin bestätigt wurden.

Bei Verspätungen eines Hunderhalter*in zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen.

Kurzfristig (unter 24 Stunden) abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine werden zu 100% berechnet. Im Falle von wiederholt nicht wahrgenommenen, kurzfristig abgesagten oder verlegten Terminen behalten ich mir vor, die Therapie bei mir abzubrechen.

Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert.

Im Falle einer 5er/10er-Karte oder eines Gutscheins ist der Kunde verpflichtet, das Guthaben innerhalb von 12 Monaten wahrzunehmen. Nicht verbrauchte Guthaben können durch den Kunden nicht storniert sowie die schon geleisteten Zahlungen nicht ausbezahlt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn der Hund während einer noch gültigen 5er/10er Karte verstirbt. In diesem Fall ist ein Nachweis durch den Tierarzt vorzulegen und das restliche Guthaben wird ausgezahlt.

 

7.     Verunreinigungen während der Therapie

Das Absetzen von Kot und Urin in den Räumen der Praxis sowie im Eingangsbereich ist dringend zu unterbinden. Sollte es während der Therapie zur Verunreinigung kommen, wird die Therapeutin unmittelbar mit der Reinigung und Desinfektion beginnen. Die aufgebrachte Zeit ist abhängig vom Ausmaß der Verunreinigung und vermindert die Therapiezeit entsprechend.

Für eine Verunreinigung am Ende der Therapiezeit werden 20 EUR fällig.

 

8.     Fahrtkosten

Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten in Höhe von 0,5 EUR / km berechnet.

 

9.     Haftung

Der Hundehalter*in/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Kunde/Verfügungsberechtigte hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflicht abzuschließen.

 

10.  Vertraulichkeit der Behandlung

Die Therapeutin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Kund*in.

Wenn die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist – entfällt die Schweigepflicht. Punkt 9 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

Die Therapeutin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Kund*in steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen.

Sofern der Kund*in eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt die Therapeutin diese kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.

Handakten werden von der Therapeutin 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.

 

11.  Datenschutz

Es gelten die Richtlinien der DSGVO, welche unter auf der Seite „Datenschutz“ auf der Website eingesehen werden können.

 

12.  Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht München. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

 

13.  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.